Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen wollen Sie nicht benachteiligen; wir möchten lediglich in beiderseitigem Interesse Klarheit in allen Punkten schaffen, die bei der Erteilung und Durchführung Ihres Adressenauftrages von Bedeutung sein können. Lesen Sie daher bitte die nachfolgenden Bedingungen durch, damit Unklarheiten oder Missverständnisse gar nicht erst entstehen können.
Diese Geschäftsbedingungen für Firmen-, Privat- und Lifestyle-Adressen regeln die vertraglichen Rechtsbeziehungen zwischen der Firma PULS Werbeagentur und ihren Auftraggebern. Es gelten ausschließlich diese Liefer- und Zahlungs-vereinbarungen; abweichende sowie anders lautende Vorschriften des Auftrag-gebers können nicht anerkannt werden, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Für alle anderen Leistungen, insbesondere bei Druckaufträgen oder Artikeln mit Werbeanbringung sowie für den Verkauf von Hard- und Software-Produkten, gelten besondere Bedingungen, die den jeweiligen Angeboten beigefügt werden. Wir nehmen grundsätzlich jeden Auftrag schriftlich an und halten das Vereinbarte schriftlich fest. Auf Zugang der Annahmeerklärung verzichtet der Auftraggeber.
1. Allgemeines
1.1 Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller unserer Angebote und Verträge über Adressenlieferungen, Dienstleistungen oder sonstiger Geschäfte mit unseren Kunden und gelten auch für künftige Geschäfte mit diesen. Sie finden ausschließlich Anwendung auf Geschäfte mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Dem in diesen Bestimmungen genannten „Unternehmer" oder „Kauf-mann" stehen gleich die juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Träger öffentlich-rechtlichen Sondervermögens.
1.2 Auf Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB finden diese Bestimmungen keine Anwendung.
1.3 Frühere Geschäftsbedingungen werden durch diese ersetzt, sofern nicht vertraglich ausdrücklich eine andere Vereinbarung mit dem Kunden getroffen worden ist.
2. Lieferung
2.1 Falls der Auftraggeber keine besondere schriftliche Anweisung erteilt, erfolgt die Lieferung der Adressen auf Selbstklebe-Etiketten innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zahlungseingang.
2.2 Ist eine Lieferfrist vereinbart, so beginnt diese mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Fixtermine werden von uns nur anerkannt, wenn wir sie als solche ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.
2.3 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorher-gesehener Ereignisse, die sich unserer Einflussnahme entziehen. Dies gilt insbeondere bei Betriebsstörungen durch Arbeitskämpfe. Streik und Aus-sperrung, bei Betriebsstörungen in Zulieferbetrieben, Verzögerungen der An-lieferung wesentlicher Materialien, soweit diese durch uns rechtzeitig bestellt worden sind. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls angemessen bei nach-träglich vom Kunden veranlasster Auftragsänderung.
2.4 Wir sind im Falle der Anlieferung von Werbematerial oder Adressen zur Verarbeitung nicht verpflichtet, diese daraufhin zu überprüfen, ob sie zu einem bestimmten Termin den Empfängern zur Verfügung gestellt sein müssen, z.B. Messeeinladungen, Seminare etc.
2.5 Wird uns Werbematerial zur Postfertigmachung angeliefert, so sind wir nicht verpflichtet, dieses auf die durchgehende Einhaltung der für das ver-einbarte Beförderungsentgelt zulässigen Gewichte zu überprüfen. Die Post-auflieferung ist mit der Verbringung der Poststücke in den Bereich der Deutschen Post AG beendet.
2.6 Nach Postauflieferung noch vorhandenes Restmaterial dürfen wir mit Ankündigungsfrist von 30 Tagen vernichten oder unfrei an den Kunden zurücksenden.
3. Retouren
Trotz ständiger Aktualisierung und Überarbeitung unserer Adressdateien können wir wegen der Fluktuation innerhalb der Adressgruppen keine Gewähr dafür bieten, dass in unseren Adressdateien zum Zeitpunkt der Lieferung an den Kunden sämtliche Anschriften postalisch richtig und für jede Branchen- und Zielgruppe vollständig sind. Da wir die Anschriften aus öffentlichen Registern, Verzeichnissen und Eigenangaben aus Befragungs-aktionen zusammenstellen, können wir nicht gewährleisten, dass ein Adressat das ist oder noch ist, wofür er sich bei der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Adressen ausge-geben hat oder von dritter Seite ausgegeben wurde. Retouren (Rückläufer) aus diesem Grund sind unvermeidlich und stellen keinen Mangel der Liefersache dar. Demzufolge unvermeidbare Retouren werden nicht vergütet.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Die in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen genannten Adressenstückzahlen können sich nach Bestätigung des Auftrags wegen der ständigen Zu- und Abgänge bis zum Zeitpunkt der Lieferung noch verändern. Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Adressenzahl. Haben wir zu einem Mindestauftragswert angeboten, so bildet dieser die Preisuntergrenze.
4.2 Die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Kunden sind durch diesen nur statthaft, wenn diese Gegenansprüche von uns nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4.3 Wir erwerben an allen Gegenständen, die der Kunde bei uns einlagert oder uns aus sonstigem Rechtsgrund übergeben hat, zur Sicherung unserer Forde-rungen ein Pfandrecht gemäß §§ 1204ff. BGB.
4.4Adressenpreise sind Mietpreise – sie sind daher sofort nach Zugang der Rechnung per Vorausüberweisung zur Zahlung fällig. Zahlungsziele, Skonto oder irgendwelche Abzüge werden nicht gewährt. Zahlungen durch Wechsel sind ausgeschlossen. Voraussetzung für die Adressenlieferung ist, dass das Konto des Kunden keine sonstigen fälligen Rechnungen ausweist und sämtliche Zahlungsfristen, auch für von uns ausdrücklich schriftlich genehmigte Teil-zahlungen, eingehalten werden.
5. Rechte des Kunden bei Mängeln; Haftung
5.1 Der Kunde hat durch zumutbare Untersuchungen feststellbare Mängel unverzüglich (§ 377 HGB) nach Übergabe des Liefergegenstandes, versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde eine ihn hiernach betreffende Frist und hat er das zu vertreten, so kann er wegen der entsprechenden Mängel keine Ansprüche gegen uns geltend machen.
5.2 Ein zeitlich versetzter Einsatz der Adressen entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung zur zumutbaren Prüfung unserer Lieferungen bei deren Eingang beim Kunden.
5.3 Bei rechtzeitig begründeter Mängelanzeige haben wir zunächst die Pflicht, nach unserer Wahl Ersatz zu liefern oder nachzubessern (Nacherfüllung). Hier-für hat uns der Käufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Kunde nach seiner Wahl mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
5.4 Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
5.5 Wegen der Verletzung von Leib, Leben und Körper haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Wegen leicht fahrlässiger Verletzung von Vertrags-pflichten ist unsere Haftung begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Letzteres gilt nicht, wenn die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten betroffen ist.
5.6 Ansprüche wegen Mängel der Lieferung verjähren nach zwölf Monaten ab Übergabe der Liefersache.
6. Adressennutzung; Verbot der Mehrfachverwendung
6.1 An den von uns gelieferten Adressen besteht der Datenbankurheber-rechtsschutz gem. § 87b UrhG; sie dürfen daher nur in dem mit uns ver-einbarten Umfang genutzt werden. Der Kunde hat bei der Nutzung der überlassenen Adressdaten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere diejenigen des Datenschutzes, in eigener Verantwortung zu beachten.
6.2 Sofern wir mit dem Kunden keine abweichende Vereinbarung über Mehr-fachverwendung getroffen haben, sind alle von uns überlassenen Adressen, auch soweit sie durch uns als Adressenmittler von dritter Seite beschafft wurden, nur zur einmaligen eigenen Nutzung im Rahmen einer Direktwerbeaktion des Kunden unter Beachtung der Vorschriften des Datenschutzgesetzes be-stimmt. Zum Nachweis der missbräuchlichen Mehrfachverwendung genügt die Vorlage einer der Kontrolladressen,welche jeweils in die Adresskollektionen eingearbeitet sind.
6.3 Anschriften von Personen, die auf Werbung des Kunden bestellen oder Angebote anfordern, ausgenommen ausschließliche Teilnahme an Preisaus-schreiben, unterliegen in der weiteren Nutzung durch den Besteller keiner Beschränkung.
6.4 Für jede vom Kunden zu vertretende Adressenverwendung unter Verstoß gegen dieses Mehrfachverwendungsverbot zahlt der Besteller an uns eine Vertragsstrafe in Höhe des 10-fachen Preises jenes Adressenauftrages, aus dem die unzulässig verwendete Adresse stammt.
6.5 Ist Gegenstand der Lieferung eine Datenbank auf CD-ROM, hat der Kunde für jeden Fall der von ihm zu vertretenden unberechtigten Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus, insbesondere bei unzulässiger Vervielfältigung des Datenträgers sowie der Übertragung auf einen dauerhaften Speicher, eine Vertragsstrafe in Höhe von € 100.000,00 an uns zu zahlen. Die Geltend-machung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzes bleibt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen hiervon unberührt.
7. Datenverarbeitung
7.1 An allen von uns zur Verfügung gestellten Programmen und dazuge-hörenden Dokumentationen verbleiben die Eigentums- und Urheberrechte bei uns. Der Kunde verpflichtet sich, solche Programme, bis auf die Erstellung einer Sicherungskopie, weder zu kopieren, aus Datenträgern auszulesen, in sonstiger Weise zu vervielfältigen noch Dritten zugänglich zu machen. Demselben Verwendungsverbot unterliegen fremde Programme, welche auf unseren CD-ROMs mitgeliefert werden. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung hat der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe des 10-fachen Rechnungsbetrages zu bezahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatz-anspruches bleibt uns bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vor-behalten.
7.2 Sind wir für den Eigentümer einer Adressenliste als Vermittler tätig, so ist es uns gestattet, die aus dieser Adressenliste eingehenden Retouren in unsere eigene Retourendatei aufzunehmen und zur Vermeidung von Streuverlusten als Purge-Liste einzusetzen.
8. Anwendbares Recht
Auf die gegenseitigen Rechtsbeziehungen findet ausschließlich das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht Anwendung. Sofern der Kunde seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat, gilt dies unter Einschluss des Über-einkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG).
9. Erfüllungsort; Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen mit uns ist Berlin. Gerichtsstand für alle Rechtstreitigkeiten ist Berlin bzw. der Sitz des für uns jeweils tätigen Sub-Unternehmens, soweit von Gesetzes wegen kein ausschliesslicher Gerichts-stand begründet ist.
Ergänzende Geschäftsbedingungen für Adressenvermittlung (Listbroking)
Die nachfolgenden Bedingungen gelten ergänzend zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Fall, dass wir einem Kunden (Mieter) Adressenbestände eines Adresseneigentümers (Vermieter) vermitteln.
I. Wir sind nur Makler des Vermieters und können vom Mieter wegen un-richtiger Adressen oder sonstiger Mängel des Anschriftenmaterials nicht in Anspruch genommen werden. Wir übernehmen daher auch keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der Angaben des Vermieters.
II. Die von uns im Namen des Vermieters abgegebenen Angebote sind frei-bleibend und bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Dieser kann die Annahme von Aufträgen, die wir im Namen des Mieters erteilen, ohne Angabe von Gründen ablehnen oder von der Anerkennung zusätzlicher Bedingungen, insbesondere von der Vorlage eines Musterstücks des Werbe-materials, mit dem die Adressen bearbeitet werden sollen, abhängig machen.
Mieter und Vermieter anerkennen, dass der Mietvertrag allein zwischen dem Vermieter und dem Mieter zustande kommt. Wir können als Makler aus dem zwischen Vermieter und Mieter geschlossenen Vertrags unbeschadet unserer Inkassoberechtigung für den Vermieter nicht in Anspruch genommen werden.
III. An den Adressen des Vermieters besteht der Datenbankurheberrechts-schutz gem. § 87b UrhG; sie bleiben Eigentum des Vermieters und werden dem Mieter nur zur einmaligen Verwendung für eigene Werbung im vereinbarten Umfang vermietet. Will der Mieter die Adressen mehrfach oder unbeschränkt nutzen, so bedarf es hierzu einer gesonderten Dauernutzungsvereinbarung mit dem Vermieter. Zum Schutz gegen eine unbefugte Verwendung sind in die Adressenkollektionen Kontrolladressen eingearbeitet. Zum Nachweis des Missbrauchs genügt die Vorlage einer Kontrolladresse. Anschriften von Personen, die auf Werbung des Mieters bestellen oder Angebote anfordern, unterliegen in der weiteren Nutzung durch den Mieter keiner Beschränkung. Dies gilt jedoch nicht für die Anschriften von Teilnehmern an Gewinnspielen, Preisausschreiben oder gleichzusetzende Veranstaltungen. Eine Verarbeitung und Nutzung der vermieteten Adressen darf nur unter Beachtung der Vor-schriften des Bundesdatenschutzgesetzes erfolgen.
Soweit nicht eine schriftliche Genehmigung des Vermieters vorliegt, darf in der Werbung des Mieters weder mittelbar noch unmittelbar ein Hinweis auf die Herkunft des Adressenmaterials enthalten sein.
IV. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die unter Ziffer III erwähnten Nutzungsbeschränkungen hat der Mieter eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe des 10-fachen Rechnungsbetrages für sämtliche Adressenkollektionen, die zusammen mit der Kollektion geliefert wurden, aus der die vertragswidrig genutzte Anschrift herrührt. Wir sind zum Inkasso für den / die Vermieter berechtigt.
V. Wegen der in den einzelnen Adressengruppen verschiedenen Fluktuation sind Retouren (mit postalischem Unzustellbarkeitsvermerk) unvermeidlich. Eine Vergütung dieser Retouren findet nicht statt. Retourenvergütungen bedürfen einer besonderen Vereinbarung mit dem Vermieter. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Träger einer Anschrift zum Zeitpunkt des Adresseneinsatzes das ist, wofür er ausgegeben wird oder wofür er sich selbst ausgibt.
VI. Wegen leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten ist die Haftung des Vermieters beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Letzteres gilt nicht, wenn die Verletzung vertragswesentliche Pflichten betrifft.